Türkei Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in der Türkei

Wer mit dem Gedanken spielt, in der Türkei nicht nur Urlaub zu machen, sondern sich dort dauerhaft oder zumindest längerfristig niederzulassen, wird sich früher oder später auch mit bürokratischen Aspekten beschäftigen müssen. Zwei wichtige Punkte in diesem Zusammenhang sind die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis in der Türkei.

Ein paar Infos vorab

Deutsche Staatsangehörige brauchen kein Visum, wenn sie als Touristen in die Türkei reisen und sich nicht länger als 90 Tage in dem Land aufhalten. Die jeweils zuständige türkische Ausländerbehörde kann die Aufenthaltsdauer außerdem auf Antrag um weitere sechs Monate verlängern, so dass Touristen grundsätzlich maximal neun Monate in der Türkei verbringen können. Mehrere Aufenthalte in diesem Zeitraum werden dabei addiert.

Steht bereits im Vorfeld fest, dass der Aufenthalt länger als 90 Tage andauern wird, ist es allerdings ratsam, ein entsprechendes Visum zu beantragen. Dies gilt vor allem dann, wenn geplant ist, sich häufiger über einen längeren Zeitraum in der Türkei aufzuhalten.

Wer türkische Wurzeln hat und nun in die Türkei zurückkehren möchte, sollte sich die sogenannte Blaue Karte (Mavi Kart) ausstellen lassen. Die Blaue Karte können diejenigen erhalten, die selbst ehemalige türkische Staatsbürger sind oder deren Eltern oder Großeltern als türkische Staatsbürger nach Deutschland gekommen sind. Ausgestellt wird die Blaue Karte in Deutschland vom türkischen Generalkonsulat, in der Türkei sind die Gouverneursämter (Valilik, Il Vatandaşlık Müdürlüğü) zuständig.

Die Blaue Karte hat zur Folge, dass der Inhaber in der Türkei nahezu die gleichen Rechte hat wie ein türkischer Staatsbürger.

So kann er beispielsweise beliebig oft in die Türkei einreisen, sich dort aufhalten und dort arbeiten, ohne ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Er darf lediglich kein staatliches Amt bekleiden und kann nicht an Wahlen teilnehmen.

Auf die deutsche Staatsbürgerschaft wirkt sich die Blaue Karte übrigens nicht aus. Der Inhaber behält also die deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin und erhält auch keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei

Wer in der Türkei Immobilien kaufen möchte, braucht dafür keine Aufenthaltsgenehmigung. Im Prinzip könnte also auch ein Tourist während seines Urlaubs eine Wohnung oder ein Haus kaufen.

Wenn der Immobilienbesitzer aber ein Auto auf seinen Namen zulassen oder einen Festnetzanschluss in der Türkei beantragen möchte, braucht er eine Aufenthaltsgenehmigung. Gleiches gilt, wenn er häufiger in die Türkei reisen und sich längere Zeit oder dauerhaft hier aufhalten möchte.

Deutsche Staatsbürger können in der Türkei zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erhalten. Hierfür müssen sie im Wesentlichen einen gültigen Reisepass und Einkommensnachweise vorlegen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann dann um jeweils fünf weitere Jahre verlängert werden.

Deutsche Staatsbürger, die eine Immobilie in der Türkei besitzen, können auch schon bei der Ersterteilung eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre bekommen. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung sieht das türkische Gesetz nicht vor. Allerdings gestaltet sich die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung recht unkompliziert.

Zudem wird die langfristige Aufenthaltsgenehmigung nur dann aufgehoben oder der Verlängerungsantrag abgelehnt, wenn die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Moral gefährdet wären.

Die Arbeitserlaubnis in der Türkei

Die türkische Wirtschaft verzeichnet seit Jahren ein konstantes Wachstum und immer mehr ausländische Firmen betreiben Niederlassungen in der Türkei. Dies schafft einerseits neue Arbeitsplätze, andererseits entdecken zunehmend mehr junge Ausländer den türkischen Arbeitsmarkt.

Hinzu kommen neben den Rückkehrern diejenigen, die bei einem Türkeiurlaub so begeistert von dem Land waren, dass sie in die Türkei auswandern möchten. Wer in der Türkei arbeiten möchte oder muss, braucht eine Arbeitserlaubnis.

Ausländer, die Staatsbürger eines EU-Landes sind oder die eine Ehe mit einem türkischen Staatsbürger führen, können eine Sonderarbeitserlaubnis bekommen. Ein uneingeschränkter Anspruch auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis besteht für EU-Bürger jedoch nicht.

Vielmehr gelten folgende Regelungen:

·         War ein Arbeitnehmer ein Jahr lang für einen Arbeitgeber tätig, hat er Anspruch darauf, dass seine Arbeitserlaubnis für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem Arbeitgeber verlängert wird.

·         Nach einer vierjährigen Beschäftigungsdauer hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, die es ihm ermöglicht, auch für einen anderen Arbeitgeber tätig zu werden.

·         Nach fünf Jahren Beschäftigung erwirbt der Arbeitgeber den Anspruch auf eine zeitlich unbefristete und vom Arbeitgeber unabhängige Arbeitserlaubnis.

Das Arbeits- und Sozialministerium hat jedoch einen Ermessensspielraum bei der Auslegung der Kriterien und der Vergabe einer Arbeitserlaubnis. Gesetzesänderungen haben es außerdem für ausländische Unternehmen und Investoren vereinfacht, Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer zu erhalten.

Die Erwerbsbeschränkungen, durch die bestimmte Berufe nur von türkischen Staatsbürgern ausgeübt werden durften, wurden ebenfalls weitgehend aufgehoben. Damit steht der türkische Arbeitsmarkt ausländischen Arbeitnehmern und Unternehmen offen. Es gibt nur wenige Berufsfelder, die nach wie vor türkischen Staatsangehörigen vorbehalten sind, wobei selbst hier teilweise Sonderregelungen gelten.

Die Ausländeridentitätsnummer

Hat ein Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als sechs Monate, wird er in das Ausländerregister eingetragen. Gleichzeitig wird ihm eine Ausländeridentitätsnummer (Yabancı Kimlik Numarası) zugeteilt. Diese Nummer benötigt er, wenn er behördliche oder private Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte.

Liegt ihm die Nummer nicht vor, kann er sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, wobei die Ausländeridentitätsnummer anschließend noch aktiviert werden muss.

Generell ist aber immer ratsam, sich vorab gründlich zu informieren, denn bestehende Regelungen, Verordnungen und Gesetze können sich jederzeit ändern. Allgemeine Ratgeber können außerdem nie alle Einzelheiten und Eventualitäten berücksichtigen.

Ansprechpartner für Informationen rund um die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sowie das Leben, Wohnen und Arbeiten in der Türkei sind in erster Linie die zuständigen Ämter, Botschaften, Konsulate, Ausländerbehörden oder auch spezialisierte Rechtsanwälte.

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2 Gedanken zu „Türkei Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis“

  1. Zu Zeit wir bei Ausländerbehörde in Izmir nur 1 Jahr vergeben nach angeblich neu Gesetz 2014.Was ist richtig 1 J. oder 5 J. ? Habe bereit 3 x 5 J. erhalten soll aber nur 1 J. bekommen . M.Antoun

  2. Dass man keine Aufenthaltsgenehmigung für den Immobilienkauf in der Türkei braucht, beruhigt ungemein! Ich finde es zwar seltsam, dass die Corona-Verordnungen in der Türkei den Tourismus größtenteils nicht betreffen, aber es spielt mir in die Karten.

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