Ferienhäuser

Ferienhaus / Ferienhäuser in Istanbul kaufen

 

Egal ob sich jemand für Geschichte, Religion, Kunst oder Kultur interessiert, Ruhe und Entspannung sucht, sportlich aktiv werden möchte, einen romantischen Sonnenuntergang vom Schiff aus erleben will oder Lust auf das bunte Treiben auf einem türkischen Basar oder den Trubel einer Weltstadt hat, in Istanbul wird sicher jeder auf seine Kosten kommen.

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Ferienhäuser in Istanbul

Die altehrwürdige Stadt, die auf eine über 2600-jährige Geschichte zurückblickt und in dieser Zeit die Hauptstadt gleich dreier Weltreiche war, ist die einzige Stadt der Welt, die auf zwei Kontinenten liegt. Wer Istanbul besucht, erlebt somit Europa und Asien auf einmal. Dieses ganz besondere Ambiente hat schon so manchen Gast in seinen Bann gezogen.

Aber auch die aktive Außenpolitik von Ministerpräsident Erdogan und das solide Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre hat Istanbul zu einem großen Comeback verholfen. Der Immobilienmarkt kommt gerade so richtig in Schwung und der Zeitpunkt, um ein Ferienhaus in Istanbul zu kaufen, scheint ideal. 

 

Wer kann ein Ferienhaus in Istanbul kaufen?

Die Türkei hat mit 87 Ländern, darunter alle Länder Europas, Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen. Diese Abkommen haben zur Folge, dass türkische Staatsbürger in den entsprechenden Ländern Immobilien erwerben können und im Gegenzug Bürger aus den jeweiligen Ländern in der Türkei Immobilien kaufen dürfen.

Lediglich Immobilien, die sich in oder in der Nähe von Schutzzonen und militärischen Sperrgebieten befinden, sind für Ausländer tabu.

Dabei bescheinigen Experten dem türkischen und vor allem dem Istanbuler Immobilienmarkt ein großes Potenzial. Verglichen mit anderen Ländern Europas ist die Wirtschaft der Türkei noch recht jung. Große Teile der Bevölkerung leben nach wie vor in einfachen, teils ärmlichen Verhältnissen.

Die Einkommen sind insgesamt niedriger als beispielsweise in Deutschland und viele Kaufgeschäfte werden nach wie vor bar abgewickelt. All dies sind Gründe dafür, dass die Immobilienpreise in Istanbul günstiger sind als in anderen Metropolen. Allerdings zeichnet sich allmählich ein Wandel ab. Das Interesse ausländischer Investoren an Immobilien in Istanbul steigt und je mehr internationale Unternehmen ihre Zelte aufschlagen, desto größer wird der Bedarf an Büros und Wohnraum für die Mitarbeiter.

Hinzu kommt, dass eine 2008 beschlossene Finanzreform den Markt für attraktive, zinsgünstige Baufinanzierungen geöffnet hat, die sowohl türkische als auch ausländische Immobilienkäufer in Anspruch nehmen können. Schon jetzt sind die Preise für Häuser und Wohnungen in bester Lage deutlich gestiegen. Wer sich für ein Ferienhaus in Istanbul entscheidet, profitiert somit nicht nur von einem Feriendomizil in einer beeindruckenden Metropole zu einem moderaten Preis, sondern investiert langfristig gesehen in eine renditeträchtige Anlage.   

 

Wie gestaltet sich der Ablauf vom Kauf

eines Ferienhauses in Istanbul?

Generell haben mehrere Gesetzesänderungen den Immobilienerwerb in der Türkei deutlich einfacher und schneller gemacht. Allerdings gibt es ein paar Unterschiede zwischen dem deutschen und dem türkischen Immobilienrecht, die der Käufer beachten sollte, wenn er ein Ferienhaus in Istanbul kaufen möchte:

·         Die ersten Schritte auf dem Weg zum Ferienhaus entsprechen der Vorgehensweise bei einem Immobilienkauf in Deutschland. Das bedeutet, der künftige Immobilienbesitzer schaut sich mehrere Ferienwohnungen an, entweder direkt vor Ort oder zunächst mittels Computer und Internetportalen. Über die Objekte, die in die nähere Auswahl kommen, sollte er sich anschließend weitere Informationen besorgen.

Hierzu gehören unter anderem Fotos, ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch, Angaben zur Lage und zur Infrastruktur sowie Infos zur Ausstattung und zum Verkaufspreis. Als nächstes steht der Besichtigungstermin auf dem Programm. Der Käufer sollte übrigens auf jeden Fall nach Istanbul reisen und sich die ausgewählten Objekte vor Ort anschauen. Schließlich ist ein Ferienhaus eine größere Investition, die nicht leichtfertig und nur auf Grundlage von Fotos getätigt werden sollte. 

 

·         Hat der Käufer sein künftiges Ferienhaus in Istanbul gefunden und ist er sich mit dem Verkäufer einig, kann der eigentliche Kaufprozess beginnen. In diesem Zuge können der Käufer und der Verkäufer einen notariell beglaubigten Vorvertrag schließen. Dies ist dann sinnvoll, wenn sich der Käufer das Ferienhaus sichern möchte, das Erledigen der Formalitäten oder die Bereitstellung des Kaufpreises aber noch etwas dauern wird, oder wenn das Ferienhaus neu gebaut wird und die vereinbarten Konditionen festgehalten werden sollen. Durch den Vorvertrag erklären beide Seiten ihren Willen.

Das bedeutet, der Verkäufer verspricht, das Eigentum am Ferienhaus später auf den Käufer zu übertragen. Der Käufer wiederum erklärt seine Kaufabsicht zu den vereinbarten Konditionen. Einen Rechtsanspruch auf den Kauf des Ferienhauses oder einen Schadensersatz, falls der Verkäufer das Ferienhaus doch anderweitig verkaufen sollte, hat der Käufer aber nur dann, wenn der Vorvertrag vor einem Notar geschlossen wurde.

 

·         Der Kauf des Ferienhauses erfolgt nun im Grundbuchamt. Anders als in Deutschland ist für Immobiliengeschäfte in der Türkei nämlich nicht der Notar zuständig, dafür fehlt ihm die Berechtigung. Stattdessen wenden sich der Käufer und der Verkäufer an das Grundbuchamt und legen dem Grundbuchbeamten alle erforderlichen Unterlagen vor.

Dieser trägt die Details des Kaufs in ein amtliches Dokument ein. Anschließend beantragt der Grundbuchbeamte eine Genehmigung bei der zuständigen Militärverwaltung, die bestätigt, dass sich die Immobilie außerhalb einer Schutzzone befindet und auch sonst nichts gegen den Kauf spricht. Sobald diese Genehmigung vorliegt und der Verkäufer den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat, erfolgt die Eigentumsübertragung.   

 

Im Zuge der Eigentumsübertragung werden auch die Gebühren und Steuern fällig. Als einmalige Gebühr erhebt das Grundbuchamt drei Prozent des Kaufpreises, wobei sich der Käufer und der Verkäufer diese Kosten meist teilen. Die Grunderwerbssteuer liegt bei 0,3 Prozent des Kaufpreises, die Verwaltungsgebühren bewegen sich bei rund 50 Euro.

In den Folgejahren muss der Ferienhausbesitzer dann eine jährliche Grundsteuer in Höhe von etwa 0,1 Prozent des eingetragenen Immobilienwerts bezahlen. Die Betriebskosten für ein Ferienhaus wiederum fallen sehr gering aus.

 

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Ein Gedanke zu „Ferienhäuser“

  1. Ich spiele gerade mit dem Gedanken ein Haus errichten zu lassen, das genau auf der Grenze der benachbarten Kontinente Asien und Europa liegt.
    Die Architektur des Gebäudes machen dann eben die zwei – für den jeweiligen Kontinent am üblichsten – Bauweisen aus… Jetzt mal ganz abgesehen von struktureller Integrität etc. interessant wäre es doch allemal!

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