Einreisebestimmungen bei Reisen in die Türkei

Übersicht: Einreisebestimmungen bei Reisen in die Türkei

Ob ein Badeurlaub in der Region um Antalya, eine Kulturreise an altehrwürdige Stätten oder ein Wochenendtrip nach Istanbul: Die Türkei ist ein beliebtes Reiseziel der Deutschen. Gleichzeitig werden Touristen offen und herzlich empfangen, denn Gastfreundschaft wird in der Türkei großgeschrieben.

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Dennoch geht es, wie in jedem anderen Urlaubsland, auch in der Türkei nicht ganz ohne Bürokratie. Welche Einreisebestimmungen bei Reisen in die Türkei für deutsche Staatsangehörige derzeit gelten, fasst die folgende Übersicht zusammen:

Die Ausweisdokumente

Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit können mit

  • dem Personalausweis,
  • dem Reisepass,
  • einem vorläufigen Reisepass und
  • dem Kinderreisepassin die Türkei einreisen. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist grundsätzlich ebenfalls möglich. Voraussetzung ist aber, dass es sich bei dem vorläufigen Personalausweis nicht um einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz handelt. Dieser wird in Notfällen von der Bundespolizei ausgestellt.
  • Kinder, die noch einen gültigen Kinderausweis nach altem Muster haben, können damit ebenfalls einreisen. Ist das Kind älter als zehn Jahre, muss der Ausweis aber ein Lichtbild haben. Der Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils genügt für die Einreise nicht. Seit dem 26. Juni 2012 braucht auch ein Kind ein eigenes Ausweisdokument.Die Türkei hat das Europäische Übereinkommen, das den Personenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates seit 1957 regelt, unterschrieben. Eine Einreise in die Türkei ist deshalb auch dann möglich, wenn der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderreisepass oder der Personalausweis seit weniger als einem Jahr abgelaufen ist.
  • Der vorläufige Reisepass muss jedoch gültig sein. Im Reisepass muss außerdem mindestens eine leere Seite für Eintragungen vorhanden sein. In der Praxis kann es jedoch Schwierigkeiten geben, wenn der Reisende mit einem abgelaufenen Ausweisdokument wieder aus der Türkei ausreisen möchte. Ratsam ist deshalb, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um gültige Ausweisdokumente zu kümmern. Dies gilt vor allem bei Reisen mit Kindern. Im Transitbereich des Flughafens erlauben es die türkischen Behörden nämlich nicht, dass die deutsche Auslandsvertretung einen Kinderausweis ausstellt.Achtung: Eine Ausnahme gilt, wenn die Einreise in die Türkei aus einem Land erfolgt, das kein Mitgliedstaat des Europarats ist. In diesem Fall reicht der Personalausweis für eine Einreise nicht. Stattdessen muss dann der deutsche Reisepass vorgelegt werden.Während des Aufenthalts in der Türkei sollten sich Reisende jederzeit ausweisen können. Gerade in Großstädten wie Istanbul und hier insbesondere an Orten, an denen sich viele Menschen versammeln, kann es jedoch zu Taschendiebstählen kommen. Deshalb wird empfohlen, nur Kopien der Ausweisdokumente bei sich zu tragen und die Originale an einem sicheren Ort wie beispielsweise dem Hotelsafe aufzubewahren.

    Das Visum

    Touristen brauchen kein Visum, wenn sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen maximal 90 Tage lang in der Türkei aufhalten. Erfolgen innerhalb der 180 Tage mehrere Türkeiaufenthalte, werden die einzelnen Aufenthaltsdauern addiert und der Gesamtaufenthalt darf die 90-Tages-Grenze nicht überschreiten.

    Ist ein Aufenthalt geplant, der länger andauert als 90 Tage, ist ein Visum notwendig. Dieses sollte vor Reisebeginn bei einer türkischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei Fragen können die türkischen Behörden, die türkischen Konsulate oder auch Rechtsanwälte Auskunft geben und weiterhelfen.

  • Stellt sich erst vor Ort heraus, dass der Türkeiaufenthalt länger andauern wird als 90 Tage, können Touristen bei einer örtlichen Behörde in der Türkei den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Dies muss innerhalb der 90-Tages-Grenze ab Einreise erfolgen. Das vorgelegte Ausweisdokument muss in diesem Fall noch mindestens 90 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

    Alleinreisende Kinder und Jugendliche

    Für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und entweder alleine oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, gelten keine besonderen Bestimmungen. Voraussetzung ist natürlich, dass sie legal aus Deutschland ausgereist sind.

    Kinder und Jugendliche mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit brauchen ein deutsches Ausweisdokument, um wieder nach Deutschland einreisen zu können. Der deutsche Kinderausweis, Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass muss in diesem Fall vor der Türkeireise von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein.

    Übrigens: Türkische Staatsbürger, die in Deutschland leben, sollten grundsätzlich mit ihrem türkischen Ausweisdokument reisen. Die Türkei erkennt zwar Ausweisdokumente, die in einem anderen Land für eine Person mit ausländischer Nationalität ausgestellt wurden, an. Bei der Einreise sollte es deshalb keine Schwierigkeiten geben. Die Ausreise kann jedoch problematisch werden.

    Die Einreise mit dem Pkw

    Möchte der Reisende nicht mit dem Flugzeug, sondern mit seinem Pkw in die Türkei einreisen, braucht er grundsätzlich keinen Reisepass mehr. Stattdessen genügt es, wenn er seinen Personalausweis vorlegen kann. Da die Regelung aber recht neu ist, ist der Reisende auf der sicheren Seite, wenn er nach wie vor seinen Reisepass mit sich führt. Ist der Reisende nicht der Fahrzeughalter, braucht er außerdem unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeugeigentümers. Diese sollte er sich von einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausstellen oder zumindest beglaubigen lassen, um an der Grenze unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

    Bei der Einreise erhält der Reisende ein Formular vom türkischen Zoll. In dem Formular ist vermerkt, an welchem Datum das Fahrzeug spätestens wieder ausgeführt werden muss. In aller Regel beträgt diese Frist 30 Tage, auf Antrag sind aber auch bis zu 90 Tage möglich. Der Reisende sollte sich auch tunlichst an die eingetragene Frist halten. Überschreitet er die Frist, muss er nämlich mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem Strafverfahren rechnen.

Achtung: Die grüne Versicherungskarte ist nur im europäischen Teil der Türkei gültig. Möchte der Reisende auch den asiatischen Teil bereisen, kann er an der Grenze eine Versicherung abschließen. Die Versicherungsdauer beträgt dann mindestens 30 Tage, die Kosten fallen je nach Fahrzeugtyp und Versicherungsdauer unterschiedlich hoch aus.

Grundsätzlich sollte sich der Reisende aber zuvor bei seiner Kfz-Versicherung erkundigen, ob die Absicherung für Fahrten in den asiatischen Teil der Türkei nicht schon im Versicherungsumfang eingeschlossen ist oder gegen einen Aufpreis dazugebucht werden kann.

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Emine Gülcan - offizielle Immobilienmaklerin in Istanbul und Marmaris, Ali Tiyekli Immobilienmakler, Malek Sahouri - Reiseblogger, Mehmet Keskin -Rechtsberater und Christian Gülcan - Gründer EG Istanbul Service, (Vermittler in D-A-CH, Unternehmer und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes zu den Immobilienerwerb in Istanbul bzw. in der Türkei, geben viele wertvolle Immobilien-Tipps und Reiseinformationen für die Region.

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