Leben und Arbeiten in Istanbul
Die meisten, die Istanbul kennengelernt haben, kommen aus dem Schwärmen gar nicht mehr heraus. So beschreiben sie die Metropole am Bosporus als beeindruckende und faszinierende Stadt, als eine perfekte Mischung aus Tradition und Moderne und als eine Metropole, die trotz ihrer enormen Größe ein Gefühl von Wärme, Willkommensein und Sich-heimisch-Fühlen vermittelt.
Diejenigen, die in Istanbul wohnen, verbindet oft eine Art Hassliebe mit der Stadt. So sind sie einerseits genervt von dem Lärm, den unzähligen Baustellen und dem Dauerstau auf den Straßen. Andererseits dauert es nur wenige Tage, bis sie ihre Stadt vermissen, wenn sie sich tatsächlich einmal außerhalb aufhalten.
Ähnlich wie hierzulande die Beschwerden über das Wetter den Einstieg für so manchen Smalltalk bilden, gehört für den Istanbuler das Klagen über den Verkehr fast schon zum guten Ton, übrigens gerne mit dem türkischen Seufzer “öff“ als Abschluss.
Weitere wissenswerte Infos zum Leben und Arbeiten in Istanbul
fasst die folgende Übersicht zusammen:
Inhalt
Das Wohnen in Istanbul
Die meisten Deutschen, die sich für ein Leben in Istanbul entschieden haben, suchen sich eine Unterkunft im europäischen Teil der Stadt. Hier finden sich die ausländischen Schulen und die Zentralen vieler internationaler Unternehmen. Dabei stehen vor allem drei Gegenden hoch im Kurs.
Dies sind zum einen die Stadtteile, die sich um den zentralen Taksim-Platz verteilen. Hierzu gehört beispielsweise Beyoglu, das das kulturelle Zentrum der Stadt bildet und die Deutsche Schule beherbergt. Zum anderen sind die Wohngegenden entlang des Bosporus von Besiktas über Bebek und Emirgan bis nach Yesilköy sehr beliebt. Hinzu kommt die Gegend rund um den Flughafen, in der es mediterran-lässig zugeht.
In den vergangenen Jahren erfreuen sich aber auch die neuen Wohnsiedlungen, die nach US-amerikanischem Vorbild als geschlossene Einheiten meist im Norden der Stadt entstanden sind, steigender Beliebtheit.
Die meisten wenden sich bei ihrer Wohnungssuche an einen Makler. Schließlich ist die Stadt riesengroß und wer sich auch noch um die Jobsuche und die behördlichen Angelegenheiten kümmern muss, ist froh über die professionelle Hilfe. Aber natürlich kann sich der Neuankömmling auch selbst auf die Suche machen. So kann er in dem Stadtteil, in dem er wohnen möchte, nach Schildern mit der Aufschrift „kiralik“ (zu vermieten) Ausschau halten, bei einer Tasse Kaffee oder Tee im Kaffeehaus nachfragen oder sich an die Händler in der Straße wenden. Auf diese Weise kommt er auch gleich in Kontakt mit den Einheimischen.
Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Ausländeridentitätsnummer
Ausländer, die in Istanbul leben und arbeiten möchten, brauchen eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis. Die Aufenthaltsgenehmigung kann zunächst für bis zu zwei Jahre erteilt und anschließend für jeweils fünf weitere Jahre verlängert werden.
Besitzt der Ausländer eine Immobilie in der Türkei, kann er auch schon beim Erstantrag einen Aufenthaltstitel für fünf Jahre bekommen. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist vom türkischen Gesetz nicht vorgesehen. Das Prozedere bei der Verlängerung gestaltet sich jedoch unkompliziert und eine Ablehnung des Antrags ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig.
Ähnlich wie es nur eine langfristige, aber keine zeitlich unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt, hat ein Ausländer auch keinen uneingeschränkten Anspruch auf eine zeitlich unbefristete Arbeitserlaubnis.
Stattdessen legt das Arbeits- und
Sozialministerium folgende Regelungen bei der Vergabe zugrunde:
· Hat der ausländische Arbeitnehmer ein Jahr lang für einen Arbeitgeber gearbeitet, erwirbt er den Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, die ihm die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses bei diesem Arbeitgeber ermöglicht.
· Besteht das Arbeitsverhältnis seit vier Jahren, hat der ausländische Arbeitnehmer den Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, durch die er auch für einen anderen Arbeitgeber tätig werden kann.
· Hat der ausländische Arbeitnehmer fünf Jahre lang in der Türkei gearbeitet, kann er eine Arbeitserlaubnis bekommen, die sowohl zeitlich unbefristet als auch vom Arbeitgeber unabhängig ist.
Zahlreiche Gesetzesänderungen in jüngerer Vergangenheit haben es für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen aber deutlich einfacher gemacht, Arbeitsgenehmigungen zu bekommen. Zudem wurden geltende Erwerbsbeschränkungen abgeschafft oder zumindest gelockert und haben so den Istanbuler Arbeitsmarkt für Ausländer geöffnet.
Hat ein Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als sechs Monate erhalten, wird er im Ausländerregister erfasst. Durch den Eintrag wird ihm außerdem seine Ausländeridentitätsnummer (Yabancı Kimlik Numarası) zugeteilt. Mit dieser Nummer kann er behördliche Angelegenheiten erledigen und private Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Jobsuche und Bewerbung in Istanbul
Ähnlich wie in Deutschland läuft mittlerweile auch die Jobsuche in Istanbul weitgehend über Online-Stellenbörsen. Daneben finden sich Stellenanzeigen in den großen Tageszeitungen. Wer von Deutschland aus nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, wird über Jobbörsen online, die Internetauftritte der Unternehmen oder auch die Zentrale Internationale Arbeitsvermittlung, kurz ZAV, der Agentur für Arbeit fündig.
Die Bewerbung lässt sich mit der in Deutschland üblichen Bewerbung vergleichen. Auch hier bilden das Anschreiben und der Lebenslauf die beiden zentralen Elemente. In der Türkei ist es jedoch üblich, dass sich der Personalchef über den Bewerber informiert und die Angaben überprüft.
Deshalb sollte der Bewerber immer ein paar Referenzpersonen angeben. Ratsam ist außerdem, sich vorab zu erkundigen, in welcher Sprache die Bewerbung abgegeben werden soll. Unternehmen, die in erster Linie auf dem türkischen Markt agieren, erwarten, dass der Bewerber die türkische Sprache beherrscht.
Dementsprechend möchten sie meist auch die Bewerbung auf Türkisch haben. Internationale Unternehmen wiederum akzeptieren häufig auch Bewerbungen, die auf Englisch oder in der Muttersprache des Unternehmens verfasst sind. Wie das Bewerbungsverfahren abläuft, hängt vom Unternehmen ab und vom kurzen Vorstellungsgespräch bis hin zum mehrtägigen Assessment-Center ist letztlich alles möglich.
Arbeitszeiten und Urlaub in Istanbul
In den Unternehmen in Istanbul und der Türkei herrschen meist hierarchische Strukturen. Das bedeutet, die Positionen und Verantwortungsbereiche sind klar festgelegt, lockere, flache Hierarchien und Teamwork sind eher die Ausnahme. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 45 Stunden. Zusätzlich dazu sind drei Überstunden pro Tag an maximal 90 Tagen pro Jahr erlaubt. Tatsächlich arbeiten die meisten Arbeitnehmer in Istanbul aber werktags von 9 bis 19 Uhr, an Samstagen bis 15 Uhr.
Der Urlaubsanspruch hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer bereits für seinen Arbeitgeber tätig ist. Als Richtlinie gilt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Beschäftigungsdauer zwischen einem und fünf Jahren Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub hat, bei einer Beschäftigungsdauer zwischen fünf und 15 Jahren sind es 20 bezahlte Urlaubstage und bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 15 Jahren erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 26 Tage.
Zusätzlich zum bezahlten Urlaub gibt es in der Türkei neun nationale Feiertage. Diese sind der 1. Januar, der 23. April, der 1. und der 19. Mai, der 30. August, der 19. September und der 29. Oktober. Das Fest des Fastenbrechens (Ramazan Bayramı) und das Opferfest (Kurban Bayramı) sind bewegliche Feiertage.
Das Einkommen in Istanbul fällt in aller Regel niedriger aus als das Entgelt für einen vergleichbaren Job in Deutschland. Im Gegenzug bieten Arbeitgeber aber häufiger Zusatzleistungen wie beispielsweise Mittagessen, Arbeitskleidung oder einen Fahrservice an. Die Lebenshaltungskosten sind im Durchschnitt ebenfalls niedriger als in Deutschland, allerdings hängen die Kosten stark vom Stadtteil ab.
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