7 No Gos bei einem Aufenthalt in der Türkei

7 No Gos bei einem Aufenthalt in der Türkei

Ob Strand- und Badeurlaub, Erkundungstouren zu historischen Schätzen, Aktivurlaub in herrlichen Landschaften, Wellness, kulinarische Genussreisen oder ausgiebiges Shopping auf Basaren und in Geschäften: Die Türkei ist ein sehr beliebtes Reiseziel und hat für jeden Geschmack etwas zu bieten. Dazu kommt die überaus gastfreundliche Art, die es leicht macht, sich wohlzufühlen.

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7 No Gos bei einem Aufenthalt in der Türkei

Trotzdem gibt es ein paar Regeln, die Touristen kennen und beachten sollten. Das kann nicht nur unnötigen und teuren Ärger ersparen, sondern zeugt auch von Respekt gegenüber dem Gastgeber.

Hier sind sieben No Gos bei einem Aufenthalt in der Türkei!:

  1. An öffentlichen Plätzen Alkohol trinken

Ein generelles Verbot, Alkohol zu trinken, gibt es in der Türkei nicht. In Hotels, Restaurants und Bars werden alkoholische Getränke serviert. Verzichten sollte der Tourist aber darauf, auf öffentlichen Plätzen, in Parks, an Bushaltestellen und an ähnlichen Orten zur Flasche zu greifen.

Denn seit September 2013 ist es per Gesetz untersagt, an öffentlichen Orten Alkohol zu trinken.

Während des Ramadan kann es außerdem zusätzliche Einschränkungen geben. So wird es mitunter nicht geduldet, wenn tagsüber gegessen, getrunken und geraucht wird. In den Touristenzentren wird der Reisende zwar kaum etwas mitbekommen. Reist er in ländlichere Gegenden, sollte er sein Verhalten aber anpassen.

  1. Tempolimits missachten

Möchte der Reisende das Land auf eigene Faust erkunden und nimmt sich dafür einen Leihwagen oder fährt mit seinem eigenen Fahrzeug, muss er sich wie überall an die Verkehrsregeln halten. Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wie in Deutschland bei 50 Stundenkilometern.

Auf türkischen Landstraßen gilt ein Tempolimit von 90 Stundenkilometern, auf Autobahnen sind maximal 120 Stundenkilometer erlaubt. Für Minibusse und Geländefahrzeuge können die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten auf der Autobahn aber auch niedriger sein.

Sollte der Tourist mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden, ist er gut beraten, die fällige Strafe entweder sofort oder spätestens innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen. Bleiben Forderungen offen, könnte er Probleme bekommen, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt erneut in die Türkei einreist.

  1. Sich zu freizügig kleiden

Auch wenn es vor allem im Sommer sehr heiß werden kann, sollte die Kleidung an die lokalen Gepflogenheiten angepasst werden. Abseits von Badestrand und Pool sollte die Kleidung nicht zu freizügig sein. Es ist zwar nicht notwendig, sich zu verhüllen. Aber mit knappen Shorts und freiem Oberkörper durch die Straßen zu schlendern oder ins Restaurant zu gehen, muss eben auch nicht sein.

Wer religiöse Stätten besichtigen möchte, sollte darauf achten, seine Schultern und Arme sowie die Knie zu bedecken. Das gebietet der Respekt und gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

  1. Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit austauschen

Während sich große Städte wie Istanbul, Ankara oder Antalya moderner und weltoffener präsentieren, geht es in den ländlicheren Regionen noch konservativer zu.

Hier sollte der Reisende deshalb Küsse, leidenschaftliche Berührungen und andere Formen der körperlichen Zuneigung in der Öffentlichkeit unterlassen. Es ist zwar nicht verboten, gilt aber als anstößig und ist nicht gerne gesehen.

Verboten hingegen ist, sich nackt zu sonnen oder unbekleidet baden zu gehen. Auch Sex am Strand ist strengstens untersagt. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder zwei Tagen Haft rechnen.

  1. Geschützte Natur- und Kulturgüter kaufen

Zum Schutz von Natur- und Kulturgütern hat die Türkei sehr strenge Gesetze. Weil sie als staatliches Eigentum gelten, kann bereits ein Stein, eine bearbeitete Tonscherbe oder eine alte Münze als Andenken im Reisegepäck eine empfindliche Strafe nach sich ziehen.

Dabei legen die Polizei und der Zoll in der Türkei zum Teil sehr weit aus, was sie unter geschützten Antiquitäten, Natur- und Kulturgütern verstehen.

Für den Touristen ist es kaum möglich, zu erkennen und zu beurteilen, ob ein Gegenstand als geschützte Antiquität eingestuft wird oder ob nicht. Ohne Zertifikat oder Genehmigung der zuständigen Behörde sollte er deshalb darauf verzichten, Steine, Fossilien, Münzen und andere Dinge, die alt aussehen, als Souvenir mitzunehmen. Damit kann er sich viel Ärger ersparen.

Vasen, Kunstgegenstände und antike Objekte aus Ausgrabungen sind ebenfalls tabu. Missachtet der Tourist die Gesetze und führt solche Gegenstände aus, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

  1. Geldscheine beschriften

Abbildungen, die den Staatsgründer Kemal Atatürk zeigen, in irgendeiner Form zu verändern, zu beschmutzen oder zu beschädigen, ist grundsätzlich verboten. Diese Regel betrifft auch Geldscheine.

Dabei dürfen weder die Vorderseiten, auf denen Atatürk zu sehen ist, noch die Rückseiten beschriftet werden. Geldscheine zu verwenden, um darauf irgendeinen Vermerk zu notieren, ist also eine ziemlich schlechte Idee.

Übrigens kann in den meisten Urlaubsorten problemlos auch in Euro gezahlt werden. Trotzdem ist besser, etwas Geld in türkische Lira umzutauschen. Denn so sind die Preise oft günstiger. Wechselt der Tourist Geld, sollte er die Quittung unbedingt aufheben. Sollte er die nicht verbrauchten Lira wieder in Euro zurücktauschen wollen, muss er Beleg nämlich vorlegen.

  1. Sicherheitseinrichtungen fotografieren

Bei Einrichtungen, die der Sicherheit dienen, sollte die Kamera in der Tasche bleiben. Insbesondere militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

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Auch Fotos von religiösen Stätten, Friedhöfen und privaten Anwesen können Unmut bei Sicherheitskräften und Privatpersonen hervorrufen. Im Zweifel ist deshalb am besten, wenn der Tourist einfach vorher fragt, ob ein Erinnerungsfoto in Ordnung geht.

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Emine Gülcan - offizielle Immobilienmaklerin in Istanbul und Marmaris, Ali Tiyekli Immobilienmakler, Malek Sahouri - Reiseblogger, Mehmet Keskin -Rechtsberater und Christian Gülcan - Gründer EG Istanbul Service, (Vermittler in D-A-CH, Unternehmer und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes zu den Immobilienerwerb in Istanbul bzw. in der Türkei, geben viele wertvolle Immobilien-Tipps und Reiseinformationen für die Region.

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